Softlogix – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Softlogix und Unternehmen über:
- Cloud-Dienste zur Visualisierung und Speicherung von Sensordaten
- Hardware-Sensoren
- Individuelle Webseiten
- Support, Schulungen und Wartung
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen
- Cloud-Pakete: monatlich zu Fixpreisen, Nutzung setzt Bezahlung voraus
- Hardware-Sensoren: separat zu erwerben, Integration in die Cloud möglich
- Individuelle Webseiten, Support, Schulungen, Wartung: nach Vereinbarung
- Wartung / Technikerstunden: 90 EUR/Stunde
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen und Zugänge bereit.
3. Preise & Zahlung
- Alle Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
- Mahngebühren können bei verspäteter Zahlung erhoben werden.
- Bei Nichtzahlung kann der Cloud-Zugang gesperrt werden.
- Konto: IBAN: AT27 4300010000000129 | BIC: VBOEATWW | Kontoinhaber: Alexander Prantl
- Kündigungsfrist für Cloud-Pakete: 1 Monat zum Monatsende
4. Abnahme & Gewährleistung
- B2B-Gewährleistung: 6 Monate ab Lieferung/Bereitstellung
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme
- Gewährleistung entfällt bei Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
5. Haftung & Versicherung
- Haftung nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz
- Keine Haftung für mittelbare Schäden, Datenverlust, Gewinnentgang oder Betriebsunterbrechungen
- Mitglied des Fachverbands UBIT: kann Berufs- und Bürohaftpflichtversicherung bei R&V abschließen
6. Nutzung & Eigentum
- Auftraggeber erhält nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Cloud und Software
- Hardware bleibt Eigentum von Softlogix bis zur vollständigen Bezahlung
- Datensicherung liegt beim Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart
7. Datenschutz & Geheimhaltung
- Einhaltung der DSGVO und Schutz personenbezogener Daten
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beider Parteien sind vertraulich
8. Höhere Gewalt
Streiks, Naturkatastrophen oder ähnliche Ereignisse können Lieferzeiten verlängern oder die Leistungspflicht aufheben.
9. Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Österreichisches Recht
- Gerichtsstand: Abtenau, Bezirk Hallein
- Unwirksame Bestimmungen werden durch eine entsprechende, gültige Regelung ersetzt